AKTUELLES
Änderung des Schornsteinfegerhandwerks-Gesetzes
Es ist beschlossen: Die Stellvertreterregelung kommt!
Am 30.01.2025 wurde eine Änderung des SchfHwG vom Bundestag beschlossen. Für unser Handwerk ist das ein großer Erfolg: Die vom ZIV vorgeschlagene Stellvertreterregelung in den Bezirken wird neu eingeführt! Die Änderung wird rechtswirksam, sobald die Zustimmung des Bundesrates vorliegt und sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.
Was bedeutet die Änderung für die Betriebe?
Angestellte mit Schornsteinfegermeisterprüfung können die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bei der Feuerstättenschau vertreten. Voraussetzung ist eine aktive Zustimmung der Angestellten sowie eine Zustimmung der Aufsichtsbehörde.
Was muss in den jeweiligen Betrieben beachtet werden?
Wir von der Schornsteinfeger-Akademie werden zeitnah für Sie einen Lehrgang ausarbeiten, in dem Sie über die Änderungen informiert werden.