Fachlich top – aber Ihre Leistungen verkaufen sich nicht von allein?
Sie haben Ihren Betrieb bereits mit Zukunftsdienstleistungen wie Energieberatung, Lüftung, Rauchwarnmeldern oder Fördermittelberatung erweitert? Dann kennen Sie wahrscheinlich die größte Herausforderung: Kunden erkennen den Nutzen oft nicht sofort – und wertvolle Aufträge bleiben liegen.
Genau hier setzt das zweitägige Verkaufstraining für das Schornsteinfegerhandwerk an.
Im Lehrgang „Das Beste geben – verkaufen im Schornsteinfegerhandwerk“ lernen Sie, wie Sie Ihre Dienstleistungen verständlich erklären, den Kundennutzen überzeugend kommunizieren und Verkaufsgespräche sicher zum Abschluss führen – praxisnah, direkt umsetzbar und speziell für Schornsteinfegerbetriebe entwickelt.
Tag 1: Kunden verstehen & überzeugen
Sie lernen, Ihr Dienstleistungsportfolio verständlich zu präsentieren, Kundennutzen klar auf den Punkt zu bringen und mit den richtigen Fragetechniken Bedarfe zu erkennen. Zusätzlich trainieren Sie Preisgespräche, Angebotsgestaltung und überzeugende Gesprächsführung.
Tag 2: Einwände meistern & sicher abschließen
Von typischen Kundeneinwänden über wirksame Abschlusstechniken bis hin zu konkreten Verkaufsgesprächen: Sie trainieren reale Praxissituationen, entwickeln Ihren individuellen Vertriebsplan und erhalten Werkzeuge, die sofort im Alltag funktionieren.
Nach dem Seminar wissen Sie nicht nur was Sie verkaufen können – sondern vor allem wie. Mit praxiserprobten Gesprächsleitfäden, Vorlagen und individuellem Transfer in den Berufsalltag steigern Sie Ihre Beratungskompetenz, gewinnen leichter Kunden und machen aus Zusatzleistungen echten Umsatz.
Praxisnah. Direkt umsetzbar. Speziell für das Schornsteinfegerhandwerk.
Wenn kein Kurstermin zur Buchung angezeigt wird, können Sie sich in Ihrem Kundenbereich als Interessent eintragen. Wir benachrichtigen Sie, sobald ein neuer Kurs verfügbar ist.
Mindestens 10, maximal 24 Teilnehmer
Schornsteinfeger-Akademie
16 UE - 9:00 bis 17:00
Lehrgangskosten unterliegen der Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 21 a (bb) UStG