Berufsbegleitend
Sie sind Handwerksmeister und möchten sich zum Gebäudeenergieberater (HWK) weiterbilden?
Unser berufsbegleitender Lehrgang „Gebäudeenergieberater im Handwerk“ startet im Oktober 2025 und richtet sich an Meister aus allen Gewerken.
Die praxisorientierte Ausbildung findet als Abendschule (montags und mittwochs) sowie an ausgewählten Wochenenden statt – ideal zur Vereinbarkeit mit dem Berufsalltag.
Download Stundenplan ENE berufsbegleitend
Unsere Schulungen vermitteln umfassende Kenntnisse in den folgenden Bereichen:
Software
Im Unterricht kommt der „Energieberater“ der Firma Hottgenroth zum Einsatz. Diese Software wird auch bei der Erstellung der Prüfungs- /Projektarbeit benötigt. Der Kauf der Software ist in den Kursgebühren nicht enthalten.
Prüfung
Nach Abschluss des Lehrgangs besteht die Möglichkeit, vor dem Fortbildungs-Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Münster die Prüfung zum Gebäudeenergieberater im Handwerk abzulegen. Die Prüfung umfasst fünf Handlungsfelder, von denen vier in einer schriftlichen Prüfung behandelt werden. Das fünfte Handlungsfeld beinhaltet eine Projektarbeit, die durch ein Fachgespräch ergänzt wird. In diesem Projekt wird ein Gebäude energetisch analysiert und konkrete Verbesserungsvorschläge zur Optimierung der Energieeffizienz erarbeitet.
Damit Sie sicher für den Lehrgang eingebucht sind, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Sobald Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist, reservieren wir Ihren Platz.
Ihre Anmeldung wird verbindlich, sobald die Unterlagen vollständig vorliegen.
Tipp: Buchen Sie sich am besten gleich ein – so sichern Sie sich Ihren Platz – und reichen Sie die fehlenden Nachweise bequem nach.
Wenn kein Kurstermin zur Buchung angezeigt wird, können Sie sich in Ihrem Kundenbereich als Interessent eintragen. Wir benachrichtigen Sie, sobald ein neuer Kurs verfügbar ist.
Mindestens 10, maximal 24 Teilnehmer
Schornsteinfeger-Akademie sowie Online
240 UE - am Wochenende (Fr u. Sa) sowie abends (Mo u. Mi)
Lehrgangskosten unterliegen der Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 21 a (bb) UstG