Emissionsmessungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen
Für bestehende mittelgroße Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW bis unter 10 MW galten bis zum 31. Dezember 2024 die Vorschriften der 1. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV).
Seit dem 1. Januar 2025 müssen auch bestehende Anlagen die Anforderungen der 44. BImSchV erfüllen. Dies beinhaltet den Nachweis der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte sowie die erstmalige Durchführung von Emissionsmessungen nach der 44. BImSchV.
Um diesen Nachweis gegenüber der zuständigen Behörde zu erbringen, sind insbesondere NOx- und CO-Messungen erforderlich.
Diese Messungen können von Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfegern fachgerecht durchgeführt werden. Der Lehrgang vermittelt die dafür notwendigen rechtlichen und praktischen Kenntnisse.
Lehrgangsinhalte
Wenn kein Kurstermin zur Buchung angezeigt wird, können Sie sich in Ihrem Kundenbereich als Interessent eintragen. Wir benachrichtigen Sie, sobald ein neuer Kurs verfügbar ist.
Mindestens 10, maximal 24 Teilnehmer
Schornsteinfeger-Akademie
8 UE - von 9:00 bis ca. 16:00 Uhr
Lehrgangskosten unterliegen der Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 21 a (bb) UstG