Lehrgang gemäß Anlage 1 des Regelhefts für die Eintragung in die Energie-Effizienz-Experten-Liste
Der Fortbildungskurs entspricht den Vorgaben der Anlage 11 des aktuell noch geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und befähigt Sie dazu, nach erfolgreichem Abschluss Energiebeadarfsausweise für Nichtwohngebäude auszustellen. Damit erfüllen Sie alle Voraussetzungen für die Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG (bald GModG).
Die Schwerpunkte des Online-Lehrgangs umfassen:
Zusätzlicher Online-Block (Modul 2):
In vier abendlichen Online-Sitzungen werden die wesentlichen Anforderungen für die Förderung von Nichtwohngebäuden erläutert. Die Erstellung des Energieberatungsberichts wird vor Ort in Dülmen unterrichtet (Fr. 09.04. & Sa. 10.04.27).
Im Rahmen des Selbststudiums erarbeiten Sie die Hausarbeit, in der alle erforderlichen Nachweise sowie der Energieberatungsbericht erstellt werden müssen. Diese Unterlagen sind rechtzeitig und digital beim Bildungsträger einzureichen. (Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Erstellung der Hausarbeit und des Energieberatungsberichts ein!)
An den Prüfungstagen präsentieren Sie ihre Ergebnisse vor der Prüfungskommission und der Gruppe. Die Arbeiten werden anschließend in einem Fachgespräch geprüft und bewertet (Vorstellung des Energieberatungsberichts NWG).
Stundenplan des NWG Kurses zum Download
Prüfung
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: einem fachtheoretischen Teil, nach dem Energieausweise für Nichtwohngebäude erstellt werden dürfen (Prüfung in Dülmen am Sa., den 20.03.2027). Sowie einem fachpraktischen Teil, in dem der Energieberatungsbericht für die Förderung von Nichtwohngebäuden in einem Fachgespräch vorgestellt wird (Prüfung online). Nach Bestehen der Prüfung sind Sie berechtigt, Baubegleitung für Förderungen von Nichtwohngebäuden anzubieten.
Voraussetzungen
Wenn kein Kurstermin zur Buchung angezeigt wird, können Sie sich in Ihrem Kundenbereich als Interessent eintragen. Wir benachrichtigen Sie, sobald ein neuer Kurs verfügbar ist.
Mindestens 10, maximal 50 Teilnehmer
online via Zoom
80 UE
Lehrgangskosten unterliegen der Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 21 a (bb) UstG